Seit 15.11.2021 gilt in Brandenburg sogenannte 2G-Regel: der Zutritt zu unserem Freizeitzentrum ist nur mit einem der folgenden Nachweise möglich:
Geimpft oder Genesen
Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Mitteilung des Landes Brandenburg finden Sie hier